Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über fotografische und videografische Leistungen zwischen Julian Timur Ahmed, JTA Fotos, Hauptstraße 10, 71672 Marbach am Neckar (nachfolgend „Fotograf") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Fotografen sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch beidseitige Bestätigung (schriftlich oder in Textform, z. B. per E-Mail) zustande. Mit der Buchung reserviert der Fotograf den vereinbarten Termin verbindlich für den Kunden.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen (z. B. Dauer der Begleitung, Anzahl der bearbeiteten Bilder, Video-Leistungen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Die künstlerische Gestaltung, Bildauswahl und Bearbeitung liegen im Ermessen des Fotografen und folgen seinem auf dieser Website erkennbaren Stil. Rohdaten (unbearbeitete Dateien) sind nicht Vertragsbestandteil und werden nicht herausgegeben.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sofern nicht anders vereinbart, wird mit der Buchung eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Auftragssumme fällig; der Restbetrag ist nach Lieferung der Bilder ohne Abzug zahlbar. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. Überstunden am Hochzeitstag), werden nach vorheriger Absprache gesondert berechnet.
§ 5 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann den Auftrag jederzeit in Textform stornieren. Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall berechnet. Als pauschalierter Ersatz für den reservierten Termin gilt:
- Stornierung bis 6 Monate vor dem Termin: die geleistete Anzahlung
- Stornierung bis 3 Monate vor dem Termin: 50 % der Auftragssumme
- Stornierung bis 1 Monat vor dem Termin: 75 % der Auftragssumme
- danach: 100 % der Auftragssumme
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kann der Termin einvernehmlich verlegt werden, wird die Anzahlung auf den neuen Termin angerechnet.
§ 6 Terminverschiebung und höhere Gewalt
Bei einer Verschiebung des Hochzeitstermins bemüht sich der Fotograf, den neuen Termin wahrzunehmen. Ist er am Ersatztermin bereits gebunden, gilt die Regelung des § 5. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die die Durchführung unmöglich machen, werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Verhinderung des Fotografen
Bei kurzfristiger Verhinderung (z. B. Krankheit, Unfall) bemüht sich der Fotograf nach besten Kräften, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu vermitteln. Gelingt dies nicht, werden sämtliche geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit dem Fotografen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 8 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt für die erforderlichen Voraussetzungen am Veranstaltungsort (z. B. Zugang, ggf. Genehmigungen der Location oder kirchlicher Stellen, Information der Gäste über die Anwesenheit eines Fotografen). Zeitliche Verzögerungen im Tagesablauf, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, gehen nicht zu seinen Lasten.
§ 9 Lieferung der Bilder
Die Lieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach dem Termin als Download in hoher Auflösung. Eine kleine Vorschau erhält der Kunde zeitnah nach der Hochzeit. Die Auswahl der gelieferten Bilder trifft der Fotograf; unscharfe Aufnahmen, Duplikate und Zwischenaufnahmen sind nicht Teil der Lieferung.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Der Fotograf ist Urheber sämtlicher Aufnahmen. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke (einschließlich privater Social-Media-Profile). Eine kommerzielle Nutzung, die Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken sowie eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder (z. B. Filter, Zuschnitte mit gestalterischer Wirkung) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
§ 11 Eigenwerbung des Fotografen
Der Fotograf verwendet Aufnahmen aus dem Auftrag nur dann zur Eigenwerbung (z. B. Website, Portfolio, Social Media), wenn der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 12 Haftung und Datensicherung
Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, dann jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Der Fotograf arbeitet mit professioneller Ausrüstung inklusive Zweitkamera und sichert die Daten nach dem Termin redundant. Die Aufbewahrung der Daten über die Lieferung hinaus erfolgt für sechs Monate; für eine langfristige Archivierung ist der Kunde nach Erhalt der Bilder selbst verantwortlich.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: Juli 2026